Etwas gefunden?
Sie haben etwas gefunden und möchten sicherstellen, dass der Eigentümer es so schnell wie möglich zurückbekommt? So gehen Sie vor:
- Wenn der gefundene Gegenstand keine Hinweise auf den Eigentümer enthält, geben Sie ihn beim nächstgelegenen Fundbüro oder bei der Polizei ab.
- Wenn Sie den Gegenstand in einer Wohnung oder an einem Ort gefunden haben, der zur öffentlichen Nutzung oder zum Verkehr bestimmt ist, übergeben Sie ihn dem Eigentümer der Immobilie oder den mit der Aufsicht beauftragten Personen.
- Wenn Sie Gegenstände in Zügen, Bahnhöfen oder an Haltestellen finden, geben Sie diese beim Personal der Bahn oder des zuständigen Verkehrsunternehmens ab.